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   VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 3928/06   

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VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 3928/06 (https://dejure.org/2007,7564)
VG Köln, Entscheidung vom 01.03.2007 - 1 K 3928/06 (https://dejure.org/2007,7564)
VG Köln, Entscheidung vom 01. März 2007 - 1 K 3928/06 (https://dejure.org/2007,7564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung der Verpflichtung zur Erstellung eines Standardangebotes hinsichtlich der Anrufzustellung in dasöffentliche Mobiltelefonnetz; Festlegung im Rahmen der Marktdefinition der sachlich und räumlich relevanten Telekommunikationsmärkte durch die Regulierungsbehörde; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lehofer.at (Kurzinformation)

    Mobilterminierung - europaweit umstritten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 3928/06
    Dabei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides der Zeitpunkt der Entscheidung der BNetzA, vgl. Urteile der Kammer vom 05. November 1998 - 1 K 5929/97 - und vom 20. Oktober 2005 -1 K 6724/02-; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) Urteil vom 07. Februar 2000 - 13 A 180/99 - Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 25. April 2001 - 6 C 6.00 -, NVwZ 2001, 1399 (UA 12) und vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20.02 - (UA 13).

    Ihrer Prüfung der Erforderlichkeit eines Abweichens von der Märkteempfehlung hat sie in angängiger Weise das Bedarfsmarktkonzept (vgl. Festlegung Seiten 29 ff.) zugrundegelegt, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2001 - 6 C 6/00 -, NVwZ 2001, 1399 (1402); Ziffern 38 - 54 Leitlinien, demzufolge es wesentlich auf die funktionelle Austauschbarkeit der Produkte und Dienstleistungen aus Sicht der Nachfrager ankommt und der sachlich relevante Markt somit durch sämtliche Produkte oder Dienstleistungen, die von den Verbrauchern hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preislage und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als austauschbar angesehen werden, bestimmt wird, vgl. u.a.: BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1978, BGHZ 73, 65 (72), und vom 24. Oktober 1995, BGHZ 131, 107 (110), wobei die tatsächliche Anschauung des verständigen Abnehmers maßgebend ist, vgl.: BGH, Beschluss vom 26. Mai 1987, BGHZ 101, 100 (103).

  • VG Köln, 17.11.2005 - 1 K 2924/05

    Ausgestaltung der telekommunikationsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit von

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 3928/06
    Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber auf diese Weise die Märkteempfehlung zum Tatbestandsmerkmal des § 10 TKG erhoben hat, ergibt sich, dass eine Abweichung von ihr nur ausnahmsweise aufgrund nationaler Besonderheiten gerechtfertigt sein kann, vgl. auch: Urteil der Kammer vom 17. November 2005 - 1 K 2924/05 -.

    Da die BNetzA an die Festlegung ihrer Präsidentenkammer gebunden ist, vgl. Urteil der Kammer vom 17. November 2005 - 1 K 2924/05 -, besteht kein Anlass zu der Annahme, sie habe der Klägerin eine weitergehende Terminierungsverpflichtung auferlegen wollen.

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 3928/06
    Dabei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides der Zeitpunkt der Entscheidung der BNetzA, vgl. Urteile der Kammer vom 05. November 1998 - 1 K 5929/97 - und vom 20. Oktober 2005 -1 K 6724/02-; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) Urteil vom 07. Februar 2000 - 13 A 180/99 - Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 25. April 2001 - 6 C 6.00 -, NVwZ 2001, 1399 (UA 12) und vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20.02 - (UA 13).
  • BGH, 24.10.1995 - KVR 17/94

    "Backofenmarkt"; Beschränkung des räumlich relevanten Marktes auf das

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 3928/06
    Ihrer Prüfung der Erforderlichkeit eines Abweichens von der Märkteempfehlung hat sie in angängiger Weise das Bedarfsmarktkonzept (vgl. Festlegung Seiten 29 ff.) zugrundegelegt, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2001 - 6 C 6/00 -, NVwZ 2001, 1399 (1402); Ziffern 38 - 54 Leitlinien, demzufolge es wesentlich auf die funktionelle Austauschbarkeit der Produkte und Dienstleistungen aus Sicht der Nachfrager ankommt und der sachlich relevante Markt somit durch sämtliche Produkte oder Dienstleistungen, die von den Verbrauchern hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preislage und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als austauschbar angesehen werden, bestimmt wird, vgl. u.a.: BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1978, BGHZ 73, 65 (72), und vom 24. Oktober 1995, BGHZ 131, 107 (110), wobei die tatsächliche Anschauung des verständigen Abnehmers maßgebend ist, vgl.: BGH, Beschluss vom 26. Mai 1987, BGHZ 101, 100 (103).
  • BGH, 26.05.1987 - KVR 4/86

    Zulässigkeit des gekoppelten Kartenverkaufs im bezahlten Fußball

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 3928/06
    Ihrer Prüfung der Erforderlichkeit eines Abweichens von der Märkteempfehlung hat sie in angängiger Weise das Bedarfsmarktkonzept (vgl. Festlegung Seiten 29 ff.) zugrundegelegt, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2001 - 6 C 6/00 -, NVwZ 2001, 1399 (1402); Ziffern 38 - 54 Leitlinien, demzufolge es wesentlich auf die funktionelle Austauschbarkeit der Produkte und Dienstleistungen aus Sicht der Nachfrager ankommt und der sachlich relevante Markt somit durch sämtliche Produkte oder Dienstleistungen, die von den Verbrauchern hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preislage und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als austauschbar angesehen werden, bestimmt wird, vgl. u.a.: BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1978, BGHZ 73, 65 (72), und vom 24. Oktober 1995, BGHZ 131, 107 (110), wobei die tatsächliche Anschauung des verständigen Abnehmers maßgebend ist, vgl.: BGH, Beschluss vom 26. Mai 1987, BGHZ 101, 100 (103).
  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 6.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 3928/06
    Ein solcher untrennbarer innerer Zusammenhang ist dann gegeben, wenn der nach einer Teilaufhebung verbleibende Teil des Verwaltungsaktes ohne Änderung seines Inhaltes rechtmäßiger- und sinnvollerweise nicht selbstständig bestehen bleiben kann oder so nicht erlassen worden wäre, so für das Telekommunikationsrecht: BVerwG, Beschluss vom 02. Mai 2005 - 6 B 6.05 - m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 07. Juni 2005 - 1 L 624/05 -.
  • BGH, 12.12.1978 - KVR 6/77

    Zusammenschlußverbot

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 3928/06
    Ihrer Prüfung der Erforderlichkeit eines Abweichens von der Märkteempfehlung hat sie in angängiger Weise das Bedarfsmarktkonzept (vgl. Festlegung Seiten 29 ff.) zugrundegelegt, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2001 - 6 C 6/00 -, NVwZ 2001, 1399 (1402); Ziffern 38 - 54 Leitlinien, demzufolge es wesentlich auf die funktionelle Austauschbarkeit der Produkte und Dienstleistungen aus Sicht der Nachfrager ankommt und der sachlich relevante Markt somit durch sämtliche Produkte oder Dienstleistungen, die von den Verbrauchern hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preislage und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als austauschbar angesehen werden, bestimmt wird, vgl. u.a.: BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1978, BGHZ 73, 65 (72), und vom 24. Oktober 1995, BGHZ 131, 107 (110), wobei die tatsächliche Anschauung des verständigen Abnehmers maßgebend ist, vgl.: BGH, Beschluss vom 26. Mai 1987, BGHZ 101, 100 (103).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2000 - 13 A 180/99

    Bereitstellung eines entbündelten Zugangs zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL)

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 3928/06
    Dabei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides der Zeitpunkt der Entscheidung der BNetzA, vgl. Urteile der Kammer vom 05. November 1998 - 1 K 5929/97 - und vom 20. Oktober 2005 -1 K 6724/02-; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) Urteil vom 07. Februar 2000 - 13 A 180/99 - Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 25. April 2001 - 6 C 6.00 -, NVwZ 2001, 1399 (UA 12) und vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20.02 - (UA 13).
  • VG Köln, 07.06.2005 - 1 L 624/05

    Teilanfechtbarkeit einer Anordnung von Zusammenschaltung und Entgeltfestsetzung

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 3928/06
    Ein solcher untrennbarer innerer Zusammenhang ist dann gegeben, wenn der nach einer Teilaufhebung verbleibende Teil des Verwaltungsaktes ohne Änderung seines Inhaltes rechtmäßiger- und sinnvollerweise nicht selbstständig bestehen bleiben kann oder so nicht erlassen worden wäre, so für das Telekommunikationsrecht: BVerwG, Beschluss vom 02. Mai 2005 - 6 B 6.05 - m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 07. Juni 2005 - 1 L 624/05 -.
  • VG Köln, 20.10.2005 - 1 K 6724/02

    Voraussetzungen für die Missbräuchlichkeit einer im Wege der Regulierungsaufsicht

    Auszug aus VG Köln, 01.03.2007 - 1 K 3928/06
    Dabei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides der Zeitpunkt der Entscheidung der BNetzA, vgl. Urteile der Kammer vom 05. November 1998 - 1 K 5929/97 - und vom 20. Oktober 2005 -1 K 6724/02-; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) Urteil vom 07. Februar 2000 - 13 A 180/99 - Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 25. April 2001 - 6 C 6.00 -, NVwZ 2001, 1399 (UA 12) und vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20.02 - (UA 13).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Mit Urteil vom 1. März 2007 - 1 K 3928/06 - hat es unter Klageabweisung im Übrigen den angefochtenen Beschluss der Bundesnetzagentur zu Nr. 1.3 aufgehoben.
  • VG Köln, 29.09.2006 - 1 L 1380/06

    Rechtmäßigkeit einer telekommunikationsrechtlichen Regulierungsverfügung; Folgen

    Die aufschiebende Wirkung der Klage - 1 K 3928/06 - gegen Ziffer I. 3 des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 29. August 2006 (BK 4c-06-002/R) wird bis zum 09. November 2006 angeordnet, soweit sich diese Regelung auf Entgeltanordnungen gemäß § 25 Abs. 5 und 6 TKG bezieht.

    Gegen diesen ihr am 30. August 2006 zugestellten Beschluss hat die Antragstellerin am folgenden Tage Anfechtungsklage erhoben (1 K 3928/06 VG Köln).

    Im gleichzeitig anhängig gemachten vorliegenden Verfahren beantragt die Antragstellerin sinngemäß, die aufschiebende Wirkung der Klage - 1 K 3928/06 - VG Kölngegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 29. August 2006 (einschließlich der darin mit Außenwirkung ergangenen Festlegung durch die Präsidentenkammer) anzuordnen.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der Verfahrensakte 1 K 3928/06 verwiesen.

  • VG Köln, 23.04.2008 - 21 K 2701/07

    Deutsche Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren und unbeschalteten

    In diesem Sinne VG Köln, Urteil vom 01. März 2007 - 1 K 3928/06 -, NRWE Rn. 85 f., m.w.N.
  • BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 1933/08

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 17.07 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. März 2007 - 1 K 3928/06 -, c) den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 29. August 2006 - BK 4c-06-002/R -.
  • VG Köln, 02.10.2013 - 21 K 5786/07

    Entstehung wettbewerbsbeeinträchtigender Substitutionseffekten zugunsten des

    Es sei nicht gerechtfertigt gewesen, diesen Auftrag wegen des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 08. März 2007 - 1 K 3928/06 - auszusetzen, weil nicht absehbar gewesen sei, ob dieses Urteil, mit dem die gegenüber der Beigeladenen auferlegte Vorab-Entgeltgenehmigungspflicht aufgehoben worden war, Bestand haben würde.
  • VG Köln, 06.11.2006 - 1 L 1713/06

    Abänderung eines im Eilrechtsschutzverfahrens ergangenen Beschlusses wegen

    Ziffer 1. des Tenors des Beschlusses der Kammer vom 29. September 2006 (1 L 1380/06) wird dahingehend abgeändert, dass die aufschiebende Wirkung der Klage - 1 K 3928/06 - gegen Ziffer I. 3 des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 29. August 2006 ( ) bis zum 22. November 2006 angeordnet wird, soweit sich diese Regelung auf Entgeltanordnungen gemäß § 25 Abs. 5 und 6 TKG bezieht.
  • VG Köln, 26.10.2009 - 1 L 961/09

    Anerkennung eines Aufschlags für sog. Netzwerkexternalitäten i.R.d. Ermittlung

    - 1 K 3928/06, BVerwG , Urteile vom 25. April 2001.
  • VG Köln, 10.01.2008 - 21 L 1178/07

    Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum Teilnehmeranschluss am Kabelverzweiger zum

    In diesem Sinne VG Köln, Urteil vom 01. März 2007 - 1 K 3928/06 -, NRWE Rn. 85 f., m.w.N.
  • VG Köln, 20.06.2007 - 21 L 170/07

    Zulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Zahlung eines beantragten höheren

    Dies ergibt sich aus der vollziehbaren (vgl. § 137 Abs. 1 TKG) Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur - BNetzA) vom 29.08.2006 ( ), in der die BNetzA die Entgelte der Antragstellerin für die Gewährung des Zugangs zu ihrem Mobilfunknetz - zeitlich uneingeschränkt - der Genehmigungspflicht nach Maßgabe des § 31 TKG unterworfen hat, vgl. hierzu auch VG Köln, Urteil vom 01.03.2007 - 1 K 3928/06 - und Beschluss vom 29.09.2006 .
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